Sanierung
Altbauten
Trotz deren Charme, den ältere Wohnhäuser versprühen, können sie oftmals kaum ihre baulichen Mängel verbergen. Durch die meist sehr dünnen Wände entweicht im Winter viel Wärme, das Raumklima ist ungemütlich, im schlimmsten Fall zieht es. Insbesondere wenn ohnehin Reparaturen anstehen oder wenn ein vorhandenes Gebäude den Besitzer wechselt, drängt sich eine energiebewußte Modernisierung auf.
Auch an die Optik denken wir, wenn ein betagtes Gebäude von uns saniert wird und es nach getaner Arbeit die Blicke auf sich zieht.
Reparaturarbeiten
Reparaturarbeiten an Ihrer Fassade sind wichtig um diese langlebiger zu machen.
Fassadenreinigung
Moderne Fassaden mit ihrem Materialmix stellen vielfältige Ansprüche an Technik und Logistik:
Besprechen Sie Ihr Anliegen mit uns. Als Ihr Dienstleister entwickeln wir für Ihr Gebäude ein adäquates Reinigungskonzepts.
Glasreinigung
Schmutz, Abgase und Umweltstäube machen Ihren Fensterfronten zu schaffen.
Glas an Außenfassaden ist ständig Witterungseinflüssen wie zum Beispiel Regen, Schnee oder Eis ausgesetzt.
Um der Glaskorrosion und damit der Trübung der Scheiben vorzubeugen, müssen die Fenster nicht nur regelmäßig, sondern vor allem sorgsam gereinigt werden.
Fassaden
Ausblühungen an Fassaden sehen nicht nur unschön aus, sie schädigen vor allem die Bausubstanz. Um den Wert Ihrer Immobilien zu erhalten, setzen unsere Spezialisten auf langfristig wirksame Prophylaxe und effiziente Sofortmaßnahmen.
Fassadenrenovierung
Fassaden sollten immer in einem guten zustand sein, um die Langlebigkeit ihres hauses zu gewährleisten.
Fachwerkrenovierung
Bei energetischen Sanierungen von Fachwerkbauten genügen die früher verwendeten Ausfachungsmaterialien wie Lehm oder Vollziegel nicht mehr den heutigen Anforderungen an den Wärmeschutz und Wohnkomfort.
Bei normalen Mauerwerkswänden ist im Allgemeinen eine Hydrophobierung der Außenoberfläche vorteilhaft, dagegen hat dieses bei Fachwerkfassaden den Effekt, dass das vom hydrophoben Putz ablaufende Regenwasser in die Schindfugen zwischen Ausfachung und Fachwerk eindringt und dort erst recht zu Feuchteschäden führen kann.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne
Betonsanierung
Wenn Betonflächen anfangen zu bröckeln, häßliche Kalk- oder Eisenstellen zu sehen sind ( weiß oder braun ) oder wenn es laut der Statik nicht mehr zu vermeiden ist das eine Betonfläche, Betondecke oder ein Fundament bearbeitet werden muß, dann spricht man von der Betonsanierung. Bei der Sanierung einer Betonfläche wird mit sogenanntem Betonspachtel gearbeitet, z.B. wenn Eisenbewehrung aus der Betonfläche herauszeigt oder wenn beim Betonieren zuviele „ Betonnester „ zu sehen sind, oft ist ein Schaden/Mangel an einer Betonfläche nur für die Optik, dann reicht meistens eine oberflächige Bearbeitung, wenn die Statik eines Bauwerkes oder Bauelementes betroffen sind, dann ist die Sanierung der Betonfläche eine etwas größere Aufgabe…
Algen- und Plizschutz
Der Bewuchs von Bauwerksflächen stört oft das ästhetische Empfinden. Schutz gegen Durchfeuchtung ist oberste Priorität. Spezielle Fassadenfarben zeichnen sich durch minimale Wasseraufnahme und gleichzeitig hoher Diffusionsfähigkeit aus. So bleiben Fassadenflächen trocken und besser geschützt vor Algen und Pilzbefall.
Brandschutz
Die baulichen Maßnahmen beispielsweise in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den baulichen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden.
In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutacher erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Das Bundesgesetz delegiert die Zuständigkeit in die Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
- Brandverhalten von Baustoffen
- Feuerwiderstand der Bauteile
- Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren
- Fluchtwegplanung
- aktive Brandbekämpfung durch Sprinkler
Dachausbau
Ganz schön schräg!
Viele Eigenheime werden mit einer Ausbaureserve unter dem Dach geplant. Gleich beim Hausbau oder erst bei Bedarf kann hier zusätzlicher Wohnraum mit besonderem Ambiente geschaffen werden. Die Dachschrägen stellen besondere Anforderungen hinsichtlich Belichtung und Begehbarkeit und auch die Wärmedämmung muss fachgerecht ausgeführt werden.
Was Wohnraum unterm Dach dringend braucht!
Zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoss muss je nach Nutzung besondere Vorgaben erfüllen. Neben einer guten Wärmedämmung ist auf ausreichend Licht durch genügend große Dachflächenfenster oder Gauben und auf eine entsprechende Kopffreiheit zu achten. Der Kniestock bzw. Drempel im Ausbaubereich sollte mindestens einen Meter betragen, eventuell ist eine Dachaufstockung empfehlenswert. Neben der Belichtung ist auch die Beschattung wichtig. Ideal sind außen liegende Beschattungen wie zum Beispiel Jalousien. Das Aufheizen der Fensterflächen wird so vermieden und die Dachgeschossräume bleiben länger kühl.
Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz – unterm Dach besonders wichtig
Wird ein Dachgeschoss in Wohnraum verwandelt, dann ergeben sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) verschiedene Anforderungen. Dies gilt besonders, wenn es um den Wärmeschutz geht. Ebenso wichtig sind die Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes. Die EnEV 2014 unterscheidet zwei Ausbaufälle, nämlich mit und ohne neue Heizungsanlage. Wird keine neue Heizung angebaut, können für die Dämmung die Anforderungen der Verordnung für Sanierungen angesetzt werden. Anders sieht die Sache aus, wenn zusätzlich eine neue Heizung installiert wird. Dann muss das neu ausgebaute Dach den Anforderungen der EnEV für Neubauten entsprechen und die liegen deutlich höher.
Baugenehmigung erforderlich? Meistens ja!
Ob ein Dachgeschossausbau eine Genehmigung erfordert, hängt von der Art der Bauarbeiten ab. Da in der Regel neuer Wohnraum geschaffen wird und für den Ausbau auch die Standsicherheit nachgewiesen werden muss, geht es in der Regel nicht ohne Bauantrag und Baugenehmigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Dachfläche geändert wird, zum Beispiel durch den Einbau von Dachterrassen, größeren Dachflächenfenstern oder Gauben. Geht es dagegen um Umbau oder Modernisierung von bereits vorhandenem Wohnraum unterm Dach, ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Dies gilt auch für Neueindeckungen der Dachfläche, zusätzliche Dämmmaßnahmen oder den Austausch der Dachflächenfenster.